Gibt Pflichtfelder an
• Die Meldung muss bis spätestens 31. März 2025 online bei der Kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden. • Die obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung wird bis zum Ende der Quellensteuerpflicht durchgeführt. • Das Formular muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden. • Im NOV-Verfahren wird die quellensteuerpflichtige Person auf der Grundlage der effektiven Steuersätze des Bundes, der Kantone und der Gemeinden besteuert. Im Vergleich zur bisherigen Quellensteuer kann dies zu einer höheren oder niedrigeren Steuerbelastung führen. • Wenn Sie die Voraussetzungen für die obligatorische NOV erfüllen, wird Ihnen in Kürze eine Steuererklärung zugesendet.