Meldung zu einer obligatorischen nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV)

Steuerperiode 2024
Adresse ausserhalb der Schweiz :
xxx.xxx.xxx.xx
756.xxxx.xxxx.xx
Zivilstand:
Adresse ausserhalb der Schweiz :
Nachfolgend finden Sie eine Liste der Gründe, wegen denen ein Steuerpflichtiger, dessen Steuer an der Quelle einbehalten wird, eine vollständige Steuererklärung einreichen muss:
Wichtige Hinweise:

• Die Meldung muss bis spätestens 31. März 2025 online bei der Kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden.
• Die obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung wird bis zum Ende der Quellensteuerpflicht durchgeführt.
• Das Formular muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden.
• Im NOV-Verfahren wird die quellensteuerpflichtige Person auf der Grundlage der effektiven Steuersätze des Bundes, der Kantone und der Gemeinden besteuert. Im Vergleich zur bisherigen Quellensteuer kann dies zu einer höheren oder niedrigeren Steuerbelastung führen.
• Wenn Sie die Voraussetzungen für die obligatorische NOV erfüllen, wird Ihnen in Kürze eine Steuererklärung zugesendet.

Kontakt

Der Support steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung: 8.30 bis 11.30 Uhr (werktags)